Ablauf Strafanzeige-Verfahren

Einreichen der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft / Polizei. (Per Brief oder mündlich)

Die Polizei / Staatsanwaltschaft ermittelt und sichert erste Tatspuren

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob eine Untersuchung eröffnet wird oder ob das Verfahren eingestellt wird (z.B. weil sie die beschuldigte Person nicht findet).

Wenn die Untersuchung eröffnet wird, werden Beweise gesichert und die beschuldigte Person kann befragt werden (muss aber nicht).

Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie
a. einen Strafbefehl erlässt (90% aller Verfahren, die nicht eingestellt werden, werden so abgeschlossen);
b. Anklage erhebt (dann geht der Fall ans Gericht); oder
c. das Verfahren einstellt (wenn z.B. ein Vergleich geschlossen wird oder nicht genügend Beweise für eine Anklage vorliegen)

Falls die Beschuldigte Person wirklich ermittelt werden kann (das ist gerade bei Online-Taten oft schwierig) ist es wahrscheinlich, dass dein Fall mit einem Strafbefehl endet. Dazu ist weder eine Anhörung der beschuldigten Person noch deren Geständnis erforderlich. Der Strafbefehl ist wie ein Urteil. Er enthält die Höhe der Busse und die vorgeworfene Straftat. Dagegen kann die beschuldigte Person innerhalb von 10 Tagen Einsprache erheben. Dann geht der Fall entweder ans Gericht, wird eingestellt oder ein neuer Strafbefehl wird erlassen.