Nach Abschluss der Untersuchung entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie
a. einen Strafbefehl erlässt (90% aller Verfahren, die nicht eingestellt werden, werden so abgeschlossen);
b. Anklage erhebt (dann geht der Fall ans Gericht); oder
c. das Verfahren einstellt (wenn z.B. ein Vergleich geschlossen wird oder nicht genügend Beweise für eine Anklage vorliegen)